Teilerfolg für Topmediziner

von 29. September 2010

Seit Wochen läuft die Diskussion um den geschassten Augenklinik-Chef Gernot Duncker. Das Universitätsklinikum hatte ihn suspendiert, weil er auch an einem privaten Augen-Laser-Zentrum (ALZ) beteiligt ist. Dort solle er nicht mehr arbeiten, forderte die Uniklinik. Das Verwaltungsgericht sah es anders und gab Duncker Recht. Die Tätigkeit zu untersagen sei zu Unrecht geschehen, so die Richter. Sie verwarfen eine Untersagung der Uniklinik, wonach Duncker in seinem ALZ nicht mehr arbeiten darf.

Allerdings betonen die Richter auch: die Nebentätigkeit beeinträchtige durchaus dienstliche Interessen. Doch eine vollständige Untersagung jeglicher Tätigkeit im Augenlaserzentrum komme nicht in Frage. Forschungsarbeiten wären durchaus möglich, meinte das Gericht. Im Grundsatz sehe man sich daher bestätigt, so die Uniklinik. Deshalb prüfe man rechtliche Schritte, die Suspendierung bleibe bestehen.