Terminänderungen im Totschlagsprozess

von 12. Dezember 2012

Dem im Januar 1960 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll am 22.08.2012 in seiner Wohnung in Halle mit einer Pistole elfmal gezielt, auf einen ihm seit vielen Jahren bekannten Besucher geschossen haben, der dann an seinen Schussverletzungen verstorben ist.

Der Angeklagte hat den Hintergrund der Tat in der Weise geschildert, dass der alkoholkranke Geschädigte ihn, den Angeklagten, mit einem Keramikmesser bedroht und aufgefordert habe, eine Schusswaffe und Munition aus dem Keller zu holen. Nachdem der Angeklagte die Schusswaffe geladen hatte, soll ihn der Geschädigte weiter mit dem Messer bedroht haben, woraufhin der Angeklagte die Schüsse in Notwehr abgegeben habe.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist diese Einlassung nicht glaubhaft, da der Angeklagte auch nach dem von ihm
geschilderten Geschehensablauf andere Möglichkeiten gehabt habe, der Bedrohung durch den Geschädigten zu entgehen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.