Testpflicht an Schulen wird bis zum Ende der Woche ausgesetzt

von 13. April 2021

Die Möglichkeit zur freiwilligen Testung bleibt an den Schulen weiterhin bestehen. Wie bereits angekündigt, wird die Fortschreibung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung die Grundsätze zu verpflichtenden Testungen an den Schulen aufnehmen. Damit wird ab der kommenden Woche die Testverpflichtung fortgesetzt.

Gleichwohl sind alle am Schulleben beteiligten Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Personal in den Schulen) weiterhin aufgerufen, die Testangebote in den Schulen oder Testalternativen zu Corona-Schnelltests anzunehmen. Die regelmäßige Durchführung von Corona-Schnelltests im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stellt sicher, dass Infektionen mit dem Corona-Virus rechtzeitig erkannt und damit Kontakte mit infizierten Personen vermieden werden. Dies trägt erheblich zur Eindämmung der Pandemie bei.