Treffen nur noch mit dem Lieblingsmenschen?

von 16. November 2020

Weitere Kontaktbeschränkungen und eine Ausweitung der Maskenpflicht bildeten ursprünglich die Hauptsäulen der heutigen Beschluss-Vorlage. Doch nach zähem Ringen wurde an einigen Ecken geglättet und entschärft. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben die Experten.

Null Kontakt bis Weihnachten

Kein Kontakt, keine Infektion. Daher müssen alle nicht erforderlichen Kontakte vermieden werden. Und dort, wo sie unumgänglich sind, gilt es, die AHA+AL Regeln – also Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, Corona-App und Lüften – stets einzuhalten. Angemahnt wird dabei vor allem der Privatbereich, in dem vermutlich ein großer Teil der jüngsten Infektionen stattfand. Hier appellierte die Ministerpräsidenten-Konferenz noch einmal an die Eigenverantwortung der Menschen.

Ene, mene, muh – und raus bis Du!

Bei privaten Zusammenkünften heißt es, die Spreu vom Weizen zu trennen und sich auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken, so der dringende Appell von Bund und Ländern. Auch Kinder und Jugendliche sollten sich nur noch mit einem einzigen Freund treffen. Zudem sind private Feiern bis Weihnachten tabu.

Weitere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung

Auf private Reisen und den touristischen Tagesausflug sollte unbedingt verzichtet werden. Auch der nicht notwendige Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder die Fahrt mit öffentlichen Beförderungsmitteln gilt es zu vermeiden. Von den ursprünglich geplanten Sanktionen wollten die Länderchefs jedoch nichts wissen.

Mit Erkältungssymptomen in Quarantäne?

Wer hustet und schnieft, sollte sich telefonisch vom Hausarzt krankschreiben lassen und bis zum Abklingen der Krankheitszeichen zu Hause bleiben. Geht mit den Erkältungssymptomen gar Fieber oder der Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn einher, soll der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 kontaktiert werden.

FFP2-Masken für gefährdete Personen

Bei über 65-Jährigen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ist das Infektionsrisiko besonders hoch. Gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten Betroffene daher jeweils 15 so genannte FFP2-Masken, also eine Maske pro Winterwoche. Die Kosten übernimmt der Bund.

FFP2-Masken gelten als besonders hochwertig, sind aber auch teurer als der einfache Mund-Nasen-Schutz. Modelle ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete als auch die ausgeatmete Luft und schützen daher den Träger der Maske und auch andere Personen. Die ARAG Experten warnen allerdings vor großen Qualitätsunterschieden und weisen darauf hin, dass es seit 1. Oktober 2020 geprüfte FFP2-Masken gibt. Das CE-Siegel steht dabei für einen einheitlichen Europäischen Standard. Das CE-Zeichen ist gemeinsam mit einer vierstelligen Nummer für die Prüfstelle gut sichtbar auf der Maske zu erkennen.

Neuregelung in Schulen vertagt

Der Plan, die Maskenpflicht an Schulen auf alle Jahrgänge und alle Lehrer während des Unterrichts und auf dem Schulgelände auszuweiten, wurde vertagt. Auch der Beschluss, die Klassen zu halbieren, sorgte für Ärger unter den Ländern. Einen neuen Vorschlag, wie Ansteckungsrisiken in den Schulen reduziert werden können, sollen die Länder bis nächste Woche unterbreiten.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/