Das Trinkwasser ist damit einwandfrei und kann bedenkenlos genutzt werden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Unsere Mieter können auch weiterhin unbesorgt Duschen, Baden und Zähneputzen, so HWG-Sprecher Steffen Schier.
Für die Untersuchung wurde sowohl an Zu- und Rücklauf des Trinkwassererwärmers sowie in davon weit entfernt liegenden Wohnungen etwa je ein Liter warmes Wasser entnommen. Anschließend überprüfte ein Speziallabor die Proben auf Legionellen.
Basis für das wiederholt gute Ergebnis sind die durchgeführten, präventiven Maßnahmen. So kontrolliert die HWG regelmäßig die technischen Einstellungen der zentralen Warmwasserversorgungsanlagen, in denen das Warmwasser in die Wohnungen verteilt wird. Zudem informierte Halles größtes Wohnungsunternehmen seine Mieter über effektive Vorsorgemaßnahmen. Dabei gilt die Empfehlung, wenn beispielsweise während des Urlaubs längere Zeit kein warmes Wasser genutzt wurde, das Wasser bei der ersten Nutzung zunächst etwas länger ablaufen zu lassen bzw. den Post- und Blumendienst bitten, regelmäßig warmes Wasser aus der Leitung zu entnehmen.
Am 1. November 2011 trat die bundesweit gültige Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Durch die zweite Verordnung zur Änderung des Gesetzes, welche am 12. Oktober 2012 im Deutschen Bundesrat beschlossen wurde, sind Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser in ihren Beständen mit zentraler Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf Legionellen zu überprüfen. Die HWG ließ zuletzt 2012 prüfen. Auch damals gab es keine Auffälligkeiten.
Legionellen sind Bakterien, die vor allem im warmen Wasser bzw. in stillstehendem Wasser (z.B. selten genutzte Wasserleitungen) leben. Eine Gefahr besteht für den Menschen, wenn mit Legionellen belastete Wassertröpfchen zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden. Häufigste übertragene Krankheit ist die Legionärskrankheit. Diese äußert sich unter anderem durch Fieber, Atemnot, Kopfschmerzen und Übelkeit.