Tullner: „Verlässliche Förderung für Erwachsenenbildung“/Gesetzentwurf in der Anhörung

von 10. November 2020

Künftig soll die Fördersystematik eine höhere Planungssicherheit für die Einrichtungen ermöglichen sowie eine gerechtere, transparentere und leistungsförderndere Verteilung der Mittel gewährleisten. Die Förderung erfolgt dann auf der Grundlage von vier Säulen. So wird es neben einem Basiszuschuss leistungsbezogene und themenbezogene Zuschüsse sowie die Projektförderung geben.

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung implementiert. Gleichzeitig werden digitale Lehr- und Lernformate sowie die Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung im Gesetz abgebildet. Die Gesetzesnovelle soll zudem dazu führen, dass durch die Kooperationsmöglichkeiten mit allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie den Hochschulen neue Zielgruppen für die Einrichtungen erschlossen werden können.

Bereits an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes waren die anerkannten Einrichtung der Erwachsenbildung über den Landesausschuss für Erwachsenenbildung (LAEB) intensiv beteiligt. Der Gesetzentwurf soll nach erfolgreicher Anhörung zeitnah in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht werden.