Über die Hälfte der bislang eingegangenen Fluthilfe-Anträge für Kommunen ausgereicht

von 18. September 2014

„Wir erwarten allerdings noch ein Vielzahl von Anträgen. Diese werden umfänglicher, komplizierter und auch in ihrem Antragsvolumen höher liegen. Für die Erarbeitung dieser Anträge benötigten die Kommunen mehr Zeit, da sie komplexer sind.“, erklärt Präsident Pleye weiter.

Mit diesen nunmehr 1055 Bescheiden sind Bau – bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen uvm. im Wert von rund 163 Mio. Euro verbunden.

2004 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. Damit sind in den vergangenen 4 Wochen weitere rund 100 Anträge hinzugekommen.

Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie – und das ist das umfangreichste Gebiet – die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie zb. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw..

Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 154 der eingegangenen 175 Anträge abschließend bearbeitet und für 120 Maßnahmen Mittel in Höhe von rund 1,4 Mio Euro ausgezahlt werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 15 der 58 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt.

Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 1767 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 882 mit einem Volumen von rund 152 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 102 Anträge eingegangen, von denen 13 mit einem Volumen von 41 Mio Euro beschieden sind.

Anbei einige Beispiele:

Landkreis/Gemeinde

Fördermaßnahme

Zuwendungsbetrag

Norden

Wust-Fischbeck

05 – Bürgerhaus Kabelitzer Straße

109.217,00 €

Landkreis Stendal

K 1473 Schollene – Ferchels

709.058,07 €

Schönhausen

16 – Straßenwiederherstellung Märsche

603.529,00 €

Möser

Straßensanierung Altes Dorf in Möser OT Lostau

504.969,00 €

Möser

Wirtschaftsweg Alter Bahndamm OT Lostau

288.917,10 €

Bereich Dessau

Halle

Geh- und Radweg im Grenzbereich Gimmritzer Damm (Ostseite)

1.171.286,17 €

Halle

Dorfstraße – Radweg zur Schleuse Planena, Planenaer Landstraße

3.471.311,94 €

Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau

30.500,00 €

Dessau-Roßlau

19 – Muldebrücke Dessau B 185

44.547,33 €

Bernburg

Instandsetzung Gehwege An Der Aue

67.249,09 €

Stadtwerke Aken

108 – Fernwärmetrasse Straßenunterquerung Dessauer Landstraße

42.993,19 €

Süden

Gutenborn

Brücke J.-G.-Rössler-Straße, Ossig – B521409

134.561,63 €

Naumburg

Brücke über die Wethau

141.079,60 €

Teuchern

Ersatzneubau Brücke über den Schellbach

268.078,91 €

Merseburg

Asphaltierung Radwanderweg

84.409,78 €

Bad Dürrenberg

Wiederherstellung Funktionsfähigkeit Porbitzer Teich

61.363,50 €