Umweltzone: Stadt sieht weiteren Beratungsbedarf

von 27. Juli 2011

Große Aufregung gab es in den letzten Tagen um die Ausnahmegenehmigungen für die ab 1. September geplante Umweltzone. Das Land hatte zunächst Halle und Magdeburg untersagt, diese Genehmigungen zu erteilen, weil die rechtliche Zuständigkeit dafür nicht geklärt war. Nun haben sich beide Städte, das Umweltministerium sowie das Landesamt für Umweltschutz als zuständige Immissionsschutzbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Straßenverkehrsbehörde am Mittwochnachmittag in einem Krisengipfel geeinigt.

Demnach sind die Städte mit ihren unteren Verkehrsbehörden zuständig. Alle Beteiligten der Runde haben sich über die Regelungen zu den Ausnahmegenehmigungen geeinigt. Ein wichtiger Punkt: Sowohl Halle als auch Magdeburg werden einheitliche Regeln aufstellen und zudem die Ausnahmegenehmigungen gegenseitig anerkennen. Dies war ein Wunsch der lokalen Wirtschaft. Wer also in Magdeburg eine Ausnahmegenehmigung für sein Fahrzeug erhält, darf damit auch in Halle in die Umweltzone einfahren.

Voraussichtlich am 1. August 2011 erscheint die Bekanntmachung des Umweltministeriums zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Magdeburg 2011 im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Damit tritt der Plan in Kraft. Für Halle ist die Bekanntmachung derzeit für Mitte August 2011 geplant. Für die Veröffentlichung zuständig ist das Ministerium, so Stadtsprecherin Ria Steppan gegenüber HalleForum.de.

Unklar ist jedoch noch, wie die Stadt Halle mit der neuen Situation umgeht. So hatte man unter anderem eine Kostenübernahme für Schilder und Personal gefordert. Es bestehe noch interner Abstimmungsbedarf, dazu müsse Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados erst aus dem Urlaub wiederkommen, so die Stadtverwaltung auf Nachfrage von HalleForum.de. Voraussichtlich nächsten Dienstag wolle man darüber ausführlich informieren.