Unternehmen nicht pleite gehen lassen – Novemberhilfen zügig auszahlen

von 30. November 2020

Sollten die aktuellen Maßnahmen darüber hinaus auch in den Januar verlängert werden, müsse das auch für die Hilfen gelten: “Die Soforthilfe sollte unbürokratisch und pauschal weitergezahlt werden. Soloselbstständige stehen reihenweise vor dem Verlust ihrer Existenz. Hier helfen keine weiteren Anträge sondern nur schnelle Hilfe!”, erweitert Marcus Faber seinen Vorschlag.

Hintergrund: Die Beantragung der Novemberhilfe ist erst seit dem 25.11.2020 möglich. Die Bearbeitung, durch die von den Ländern festgelegten Behörden, konnte deshalb auch erst frühestens Ende November, also fast vier Wochen nach Beginn der Maßnahmen, starten.