Unternehmensinsolvenzen in Sachsen-?Anhalt im I. Quartal 2020 im 6-?Jahresdurchschnitt

von 27. April 2020

In den Monaten Januar bis März 2020 wurden 73 Unternehmensinsolvenzverfahren eröffnet (63,5%). 42Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (36,5%) wurden mangels Masse abgewiesen.

Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber den Unternehmen beliefen sich auf insgesamt 61Mill. EUR. Damit stieg der Wert um 13Mill. EUR gegenüber dem Vorjahreszeitraum an (48Mill. EUR).

Die Anzahl der Anträge des I.Quartals2020 entsprach durchschnittlich, sowohl in den einzelnen Rechtsformen, als auch in den Wirtschaftsbereichen, denen der letzten 6Jahre. Von Einzelunternehmen wurden 52Anträge auf Insolvenzeröffnung im I.Quartal 2020 gestellt. Das waren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 13Anträge (33%) mehr. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wurden, ebenso wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, 58 Anträge auf Eröffnung gestellt. Die meisten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrafen im aktuellen Berichtszeitraum 2020 das Baugewerbe (24 Anträge). Im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes wurden 12 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und im Gastgewerbe 9.

Bei den beantragen Verbraucherinsolvenzverfahren konnte im I.Quartal2020 ein leichter Rückgang verzeichnet werden. Von den insgesamt 805 beantragten Insolvenzverfahren waren 560 Verbraucherinsolvenzverfahren. Damit gingen in den Insolvenzgerichten 21Anträge (3,6%) weniger als im vergleichbaren Zeitraum 2019 ein. Auf 552Anträge (98,6%) folgte die Eröffnung eines Verfahrens, abgewiesen mangels Masse wurden 3Anträge (0,5%), 5-mal wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen.

Die in der Quartalsauswertung enthaltenen Werte für März2020 sind vorläufige Werte.

Eindeutige Effekte der Corona-?Krise bei Unternehmensinsolvenzen werden frühestens in den Ergebnissen des II.Quartals 2020 erwartet.