UPDATE Landtagswahl: Wahlbeteiligung bei 51,2 Prozent

von 20. März 2011

Bei der letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Jahr 2006 ging nicht einmal jeder zweite Wahlberechtigte zur Wahl. Doch in diesem Jahr scheint das Interesse größer. Um 12 Uhr betrug die Wahlbeteiligung in Sachsen-Anhalt 19,8 Prozent, in den 143 Wahllokalen in Halle (Saale) sogar 20,1 Prozent. Zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2006 waren es 12,5 Prozent.
Um 14 Uhr betrug die Wahlbeteiligung in Sachsen-Anhalt 28,5 Prozent. Zum gleichen Zeitpunkt am 26. März 2006 zur Landtagswahl waren es 20,1 Prozent. Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 waren es 34,5 Prozent. Bis 16 Uhr hatten in der Stadt Halle (Saale) 42,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Die Wahlbeteiligung lag nach der Erfassung aller 2572 Wahlbezirke bei 51,2 Prozent, 2006 hatten nur 44,4 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.

Kreiswahlleiter Dr. Bernd Wiegand schätzt ein, dass viele Hallenser bis 18 Uhr von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden. Bis zum heutigen Wahlsonntag, 20. März 2011, 15 Uhr, hatten bereits 17.576 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Das sind 9,1 Prozent der Wahlberechtigten. Bei der letzten Landtagswahl 2006 hatten 13.660 Wahlberechtigte die Briefwahl beantragt.

Die Wahlvorstände haben um 15 Uhr ihre Tätigkeit ordnungsgemäß aufgenommen. Die Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt um 18 Uhr im Ratshof, Marktplatz 1.

Ausdrücklich lobt Kreiswahlleiter Dr. Bernd Wiegand das große Engagement der ehrenamtlichen Wahlhelfer und dass viele Angehörige von den als Wahlhelfer tätigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung ebenfalls als Wahlhelfer aktiv sind. „Ihnen allen gilt mein besonderer Dank“, so der Kreiswahlleiter.

Pünktlich um 8 Uhr haben die rund 2.350 Wahllokale geöffnet. Es habe bislang keine Probleme gegeben. Der Landeswahlleiter Klaus Klang weist noch einmal darauf hin, dass eine Beteiligung an der Wahl auch möglich ist, wenn die Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren wurde. “Voraussetzung ist allerdings, dass die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen ist. Auf Verlangen muss sie sich durch den Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung habe jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens mit Vollmacht zu beauftragen, die Wahlunterlagen bis 15 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde (nicht im Wahllokal) in Empfang zu nehmen. Der Briefwähler müsse selbst dafür sorgen, dass diese Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Anschrift – im Regelfall die Anschrift des Kreiswahlleiters – abgegeben werden. Eine Abgabe in einem Wahllokal ist nicht zulässig.