Urteil auf Bewährung – vom Gericht zur nächsten Straftat

von 13. November 2012

Nach Eintreffen der Bundespolizisten wurde der 27-jährige Mann aufgefordert, seine Taschen zu leeren. Zum Vorschein kamen die besagten Gegenstände. Durch die Identitätsfeststellung und einem Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungsdatenbestand wurde bekannt, dass der Mann aufgrund von weiteren begangenen Straftaten von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Durch weiterführende Ermittlungen der Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Dieb bereits eine Stunde zuvor das Gericht mit einer Strafe von vier Monaten auf Bewährung verlassen hatte. Diese Strafe erging aufgrund verschiedener Diebstahlsdelikte und Leistungserschleichungen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle ordnete ein beschleunigtes Strafverfahren an. Am heutigen Tag wurde ihm der Prozess gemacht. Der Beschuldigte wurde erneut zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, diesmal allerdings ohne Bewährung. Weiterhin wird durch die Staatsanwaltschaft Halle geprüft, ob das gestrige Urteil ebenfalls in eine Haftstrafe umgewandelt werden kann.