Urteil des Verfassungsgerichtes zu Coronaverordnungen muss Mahnung für Landesregierung sein

von 26. März 2021

Nur eine Diskussion unterschiedlicher Positionen verhindert Fehlentscheidungen wie in der 8. Eindämmungsverordnung des Landes oder jüngst der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten. Allerdings verlangt dies von den Landtagsfraktionen auch, dass sie sich intensiver mit den Regelungen und ihrer Vereinbarkeit mit den Freiheitsrechten auseinandersetzen als bisher.“