Urteil gegen IHK-Mitarbeiter rechtskräftig

von 9. Januar 2020

Eine im September 1956 geborene Angestellte der IHK war mit Urteil vom selben Tage wegen Beihilfe in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden war.

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen April 2004 und November 2008 durch wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge, Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten in unrechtmäßiger Weise finanzielle Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Förderung der Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) in Höhe von rund 5 Millionen Euro erlangt hatten.

Auf die Revision des Regionalbereichsleiters hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen 18 statt wegen 20 Fällen erfolgt, weil 2 Fälle bereits verjährt waren; insoweit hat er das Verfahren eingestellt. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen, so dass es insbesondere in vollem Um- fange bei der verhängten Freiheitsstrafe bleibt. Die Revision der Angestellten wurde vollständig verworfen.