Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Mann am 19.02.2015wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Sie hatte es nach einerBeweisaufnahme, die sich über sechs Verhandlungstage erstreckt hatte, als erwiesen
angesehen, dass der Angeklagte im August 2014 seine damals 19-jährigeLebensgefährtin im Schlaf erstickt hatte. Die Leiche der Frau, die in ihrer Freizeit alsKunstradfahrerin aktiv war, war am 19.08.2014 durch Polizeibeamte in ihrer Wohnunggefunden worden.
Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit einem nichtweiter begründeten Beschluss vom 12.08.2015 (Az.: 4 StR 268/15) verworfen.
Das Urteilist damit rechtskräftig.