Urteil wegen versuchten Mordes in Lützen rechtskräftig

von 19. Mai 2021

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte die im September 1994 geborene Frau am 05.01.2021 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlet- zung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. (Az. 1 Ks 500 Js 204376/20 (7/20))

Das Gericht hatte es nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die Frau am 20.05.2020 den Lebensgefährten ihrer Mutter in Großgörschen (Lützen) aufgesucht und ihm nach einer Unterhaltung mit einem 500 Gramm schweren Schlosserhammer min- destens zweimal auf den Kopf geschlagen hatte. Als dieser aufgesprungen sei, sei sie in die Küche gelaufen und habe dort mit einem Küchenmesser zwei- bis dreimal auf den Ge- schädigten eingestochen. Die Angeklagte habe erst von ihm abgelassen, als er in einen Heizungsraum geflohen war, wo er von seiner Tochter aufgefunden wurde, die sofort die notärztliche Versorgung veranlasste habe. Der Geschädigte hatte unter anderem eine tiefe Fraktur des Schädeldaches mit Eindringen von Knochen in das Hirngewebe davongetra- gen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass ihr Stiefvater ihr Leben, das Leben ihrer Schwester und das ihrer Mutter ruiniert habe.

Die von der Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichts- hof nunmehr durch einen Beschluss vom 04.05.2021 ohne weitere Begründung verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.