Ver.di zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung

von 5. Mai 2015

Werner Theis, beamtenpolitischer Sprecher in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betonte: „Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anhebung der Besoldung der Richterinnen und Richter müssen für alle Beamtinnen und Beamten gleichermaßen gezogen werden. Bei der Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustands darf nicht nach Aufgabenbereichen differenziert werden.“

Theis forderte insbesondere die Wiedereinführung des 2005 gestrichenen Weihnachtsgeldes. „Gerade diese Streichung hat zu der eklatanten Absenkungen der Besoldung im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und der allgemeinen Lohnentwicklung geführt.“

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Entgelte der Richterinnen und Richter der Besoldungsgruppe R1 zu niedrig sind und dies gegen das verfassungsrechtlich vorgegebene Alimentationsprinzip verstößt. Es hat dem Landesgesetzgeber aufgegeben, spätestens bis zum 1.01.2016 ein verfassungskonformes Besoldungsgesetz zu verabschieden.