Verbot gefährlicher Laserpointer

von 18. März 2015

Die SPD-Landtagsfraktion plädiert an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, diese zu unterstützen. Sie geht davon aus, dass ein solches Verbot ein wichtiger Baustein im Kampf gegen gefährliche Blendangriffe ist. „Bundesweit kommt es immer wieder zu gefährlichen Blendangriffe mit Lasern“, erklärteRüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Flugzeug- und Hubschrauberpiloten beim Landeanflug sind davon genauso betroffen wie Lokführer, Busfahrer oder Schiffsführer. Polizisten im Einsatz wurden genauso angegriffen wie Fußballer im Stadion.“ Zudem haben Laserpointer Kindern beim Spielen bereits schwerwiegende Augenverletzungen zugefügt. „Wir brauchen ein wirksames Mittel die Bekämpfung des Missbrauchs dieser Geräte“, so Erben. „Die Einschränkung des Verkaufs ist ein Baustein in diesem Bestreben.“

Hintergrund:

Bislang gibt es lediglich eine rechtlich nicht verbindliche technische Spezifikation für die Einstufung von Lasern als gefährlich oder unbedenklich. Demnach sind Laser dann gefährlich, wenn sie über einen Leistungswert von mehr als einem Milliwatt verfügten. Trotzdem werden bei Kontrollen immer wieder Laserpointer im Verkauf gefunden, die zum Teil deutlich leistungsstärker sind als ein Milliwatt sind. Viele davon sind überdies noch falsch ausgezeichnet. Eine europarechtlich verbindliche Regelung würde helfen, dagegen vorzugehen. Eine für die Übergangszeit gleichbedeutende nationale Regelung im Rahmen einer Verordnungsermächtigung ist aufgrund der erfahrungsgemäß längeren Dauer der Verfahren auf europäischer Ebene notwendig.