Verbraucherzentralen in Mitteldeutschland: Diesel-Paket teilweise diskriminierend

Verbraucherzentralen in Mitteldeutschland: Diesel-Paket teilweise diskriminierend
von 2. Oktober 2018

Gegenüber dem MDR-Magazin “Umschau” erklärt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen: “Mir leuchtet nicht ein, warum die Maßnahmen nur für Autobesitzer in bestimmten Städten gelten sollen. Wir leben in einer Gesellschaft, die sehr mobil ist. Die Leute fahren in den Urlaub, auch in diese Städte, und wären dann genauso von Fahrverboten betroffen.” Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen bezeichnet die Entscheidungen der Bundesregierung als “unzureichend”: “Als Dieselbesitzer wird man praktisch diskriminiert, nur, weil man nicht in Stuttgart oder München wohnt.” Der Wertverlust und der geminderte Wiederverkaufswert seien auch für Autobesitzer in Mitteldeutschland große Probleme.

Inwiefern Verbraucher überhaupt von dem Maßnahmenpaket profitieren, ist für Ute Bernhardt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt noch fraglich: “Wichtige und zentrale Punkte bleiben offen und wurden nur vage angesprochen: Einige Hersteller wollen sich nicht an Nachrüstungen beteiligen, Haftungsfragen und die genaue Finanzierung wurden nicht geklärt. Die Entscheidung ist keinesfalls zufriedenstellend oder richtungsweisend.”

Die Bundesregierung hat in der Nacht zu Dienstag beschlossen, dass es für Besitzer älterer Diesel-Modelle deutscher Hersteller Tauschanreize für modernere Neu- oder Gebrauchtwagen sowie Hardware-Nachrüstungen geben soll. Diese Maßnahmen gelten nur für Autobesitzer, die in 14 deutschen Städten und deren Umkreis leben oder arbeiten. Dort wurden besonders starke Luftverschmutzungswerte gemessen. Hinzu kommen Regionen, in denen demnächst Fahrverbote drohen. Städte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fallen nicht darunter. Autobesitzer aus Mitteldeutschland können die Angebote nur dann wahrnehmen, wenn sie in einer der betroffenen Regionen arbeiten. In die 14 Städte pendeln rund 24.000 Arbeitnehmer, die in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wohnen. Das ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen.

Inwiefern die geplante Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Volkswagen von den Entscheidungen betroffen ist, ist für die Verbraucherschützer ungewiss. Laut Ralf Reichertz bestehen die Schadenersatzansprüche der betroffenen VW-Besitzer nach wie vor und können durch die Musterfeststellungsklage erstritten werden. Michael Hummel rät jedoch, die kommenden Angebote zu Nachrüstungen und Umtausch genau zu prüfen: “Unter Umständen kann es sein, dass man sonstige Ansprüche ausschließen muss, wenn man die Angebote annimmt, und dann hätten die Autohersteller damit die Musterfeststellungsklage faktisch ausgehebelt.”

“Umschau” Dienstag 20:15 Uhr MDR-Fernsehen.