Vergabegesetz: Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern

von 13. Dezember 2011

(dpa) Das von der Regierungskoalition aus CDU und SPD geplante Vergabegesetz gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen stößt auf Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft erklärte am Dienstag, der Gesetzesentwurf verstoße gegen europäisches Recht. Die Sicherung von sozialen Standards sei nicht Aufgabe des Vergaberechts, hieß es in einer Mitteilung. Den Unternehmen werde es durch eine Reihe von Anforderungen erschwert, Angebote abzugeben.

Die Gewerkschaften nannten den Gesetzesentwurf unzureichend, weil wesentliche Punkte aus früheren Entwürfen weggefallen seien. So sei ein Mindestlohn von 8,50 Euro bei fehlenden Tarifverträgen nicht mehr festgeschrieben und das Gesetz solle nur für Aufträge in Höhe von mindestens 50 000 Euro gelten.

«Es ist absurd, wenn Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) über einen Fachkräftemangel klagt und offenbar selbst nicht bereit ist, Mindeststandards von den Betrieben einzufordern», sagte DGB-Landeschef Udo Gebhardt.

Das Vergabegesetz war von CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ende November warf SPD-Fraktionschefin Katrin Budde ihrem Koalitionspartner vor, bei der Beratung auf Zeit zu spielen und das Gesetz verhindern zu wollen. Zugleich drohte sie mit dem Ende der Koalition, wenn die CDU sich nicht bewege.

Wenig später stellten beide Seiten einen gemeinsamen Entwurf vor, nachdem Regierungschef Haseloff einen Arbeitskreis unter Leitung der Staatskanzlei gebildet hatte. Inhaltlich orientiert sich der Entwurf nach Angaben aus der SPD stark an Thüringen. An diesem Freitag soll das Thema im Landtag behandelt werden.