Verkehrsministerium reicht Altkennzeichen beim Bund zur Neuzulassung ein

von 14. November 2012
Es handelt sich um 38 Kennzeichen, die seit 1990 in Sachsen-Anhalt gültig waren, aber durch die verschiedenen Gebietsreformen zu „Auslaufmodellen“ wurden. Diese Altkennzeichen sollen nach Freigabe durch das Bundesverkehrsministerium nun wieder Gültigkeit erlangen (Anhang). Weiterhin gültig bleiben die 14 aktuellen Kennzeichen.
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) sagte: „Damit wurde dem lang gehegten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen, die durch ein Autokennzeichen Verbundenheit mit ihrer Stadt oder ihrer Region dokumentieren wollen.“ Laut Aussage Webels, der sich von Beginn an für eine Liberalisierung des Kennzeichen-Systems ausgesprochen hatte, könnten noch in diesem Monat die alten Kennzeichen bei den Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden. Allerdings muss der Bund zuvor prüfen, ob es möglicherweise Doppelungen der Kennzeichen mit Zulassungsbereichen anderer Bundesländer gibt und einen Abgleich wegen des Einzugs der Kfz-Steuer herbeiführen.
Zum Hintergrund:
Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – gültig seit 1. November 2012 – ist die Rechtsgrundlage für die Wiedereinführung der alten Kennzeichen geschaffen worden. Die Einführung von „Phantasiekennzeichen“ wurde jedoch abgelehnt. Außerdem bleibt die Buchstabenkombination (im Unterscheidungszeichen und in der Erkennungsnummer) auf insgesamt maximal fünf Buchstaben beschränkt.