Verstöße in Pflegeheimen reißen nicht ab

von 4. August 2021

„Ich darf meine zweifach geimpfte 92-jährige Oma mit Ihrem Urenkel von 2 Jahren im Pflegeheim nicht besuchen. Rausholen darf ich sie zwar, aber dann müsste sie für 10 Tage auf Ihrem Zimmer in Quarantäne bleiben. Das möchte ich ihr auch nicht antun“, berichtete uns eine Anruferin. Hier liegen eklatante Verstöße gegen geltendes Recht vor. Und leider ist das kein Einzelfall.

Wie häufig und wie groß Verstöße gegen die gelockerten gesetzlichen Vorgaben in Sachsen-Anhalt immer noch sind, soll eine zweite Umfrage der Verbraucherzentale zu den Besuchs- und Ausgangsregelungen zeigen.

Die Onlineumfrage ist unter dem Link https://www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de/gesundheit-pflege/umfrage-zu-denbesuchsregelungen-in-den-pflegeeinrichtungen-2-teil-62312 erreichbar. Alternativ ist es möglich telefonisch über die Beratungshotline (0800) 100 3711 an der Umfrage teilzunehmen.

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen oder anderen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.