Versuchter Mord an einem Mädchen in Halle

von 10. Mai 2021

Dem im Januar 1996 geborenen Angeklagten werden Menschenraub in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Dezember 2020 über ein angekipptes Fenster unberechtigt Zutritt zu einer Parterrewohnung in der Altstadt von Halle verschafft haben. Dort soll er im Kinderzimmer ein Mädchen aus dem Bett gehoben und mit diesem die Wohnung wieder verlassen haben. In einer Seitenstraße soll der Angeklagte sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben. Anschließend soll er mit dem Mädchen auf dem Arm durch die Innenstadt von Halle bis zur Saale gelaufen sein. Hier soll er das Mädchen in Tötungsabsicht mit einem Schal, den er zuvor mehrfach eng um den Hals des Mädchens gelegt haben soll, gedrosselt haben. Sodann soll er das Mädchen in die Saale gestoßen haben, um sie zu töten und so die vorangegangenen Straftaten zu verdecken.

Zwei zufällig an der Saale laufenden Männern, die auf Grund der Schreie des Mädchens aufmerksam geworden sein sollen, soll es gelungen seien, das Mädchen aus dem Fluss zu retten.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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Raum 141

1 Ks 2/21 Versuchter Mord an einem Mädchen in Halle