Verteidigung legt Revision gegen Urteil im Jalloh-Prozess ein

von 18. Dezember 2012

Es könne nicht hingenommen werden, dass ein Polizeibeamter persönlich für eine unzulängliche personelle und technische Ausstattung der Dienststellen einstehen solle.

Jalloh war 2005 in der Zelle eines Polizeireviers verbrannt. Nach Auffassung des Landgerichts Magdeburg hatte der an Händen und Füßen gefesselte Mann mit einem Feuerzeug seine Matratze in Brand gesetzt. Die Richter vertraten die Auffassung, der Angeklagte hätte als damaliger Dienstgruppenleiter des Reviers für eine ständige Überwachung der Zelle sorgen müssen, und verurteilten ihn zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision eingelegt. Die «Initiative in Gedenken an Oury Jalloh» teilte am Montag mit, dass die Nebenkläger das Urteil ebenfalls nicht akzeptieren werden.