Verurteilung wegen Tankstellenüberfällen in Hettstedt rechtskräftig.

Verurteilung wegen Tankstellenüberfällen in Hettstedt rechtskräftig.
von 19. Februar 2018

Die 13. Große Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 30.08.2017 wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen sowie versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Sie hatte es nach dreitätiger Verhandlung als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe Tankstelle in Hettstedt überfallen und dabei zweimal unter Drohungen mit einer Schreckschusspistole Bargeld und Zigaretten erbeutet hatte. Bei seinem dritten Versuch war er von einem Sicherheitsbediensteten festgenommen worden.

Die gegen das Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.02.2018 verworfen (4 StR 635/17).

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.