Verurteilung wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig

von 13. Mai 2020

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 17.04.2019 wegen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und unerlaubtem Besitz von Munition zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Die Kammer war in einem am 09.10.2017 begonnenen Verfahren nach 56 Verhandlungstagen und umfangreicher Beweisaufnahme, in deren Verlauf mehr als 30 Zeugen – teils mehrfach – vernommen wurden und 6 Sachverständige angehört wurden, zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte sich am 25.08.2016 der gerichtlich angeordneten Zwangsräumung seines Einfamilienhauses in Reuden gewaltsam widersetzt und dabei mit einem Revolver auf einen der Polizeibeamten geschossen hatte, wobei er dessen Tötung billigend in Kauf genommen hatte.

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.05.2020 ohne weitere Begründung verworfen hat (4 StR 633/19).

Das Urteil ist damit rechtskräftig.