Der Sonntag ist ein verkaufsfreier Tag, sonntags sollen die Einzelhandelsunternehmen geschlossen bleiben, so will es das Ladenöffnungsgesetz, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago. Nur aus besonderem Anlass darf an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
Die Stadt Leuna hatte mit einer Allgemeinverfügung die Öffnung von IKEA am 27. November 2016 gestattet, obwohl die Voraussetzungen überhaupt nicht gegeben waren. Am Montag hatte eine Klage von ver.di vor dem Verwaltungsgericht Halle Erfolg. Das Verwaltungsgericht ist dem Widerspruch gefolgt und hat die Allgemeinverfügung als rechtswidrig erklärt und damit die Sonntagsöffnung untersagt., so Lauenroth-Mago.
IKEA geht es um einen zusätzlichen Verkaufstag, die Aktionen wie Glühweinstand mit schwedischer Weihnachtsmusik oder weihnachtliches Kinderschminken sind kein besonderer Anlass. Das Verwaltungsgericht folgt damit der Rechtsprechung des BVerwG. Sonntagsöffnungen um in erster Linie zusätzlichen Umsatz zu machen sind illegal! Wir begrüßen das Urteil vom Verwaltungsgericht Halle, erklärt Michaela Rücker Harckenthal ver.id Handelssekretärin in Halle.
Meine Erwartung an die Stadt Leuna ist, dass dieses Urteil auch vollstreckt wird. Das IKEA noch heute auf seiner Internetseite die Sonntagsöffnung bewirbt ist ein Skandal und wirft die Frage nach Rechtstaatlichkeit auf.
Sonntagsschutz ist auch Arbeitnehmerschutz, 6 Tage Verkauf im Einzelhandel sind genug. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Ruhe, Entspannung und Zeit für sich und ihre Familie, deswegen sollten Sonntags die Läden geschlossen bleiben, so ver.di Gewerkschaftssekretärin Michaela Rücker Harckenthal.