Verwaltungsgericht lehnt Antrag der Stadt auf Verlegung einer Versammlung ab

von 19. Oktober 2020

Nach Auffassung des Gerichts habe die Stadt Halle (Saale) nicht glaubhaft gemacht, dass für diese Versammlung kein ausreichender Platz zur Verfügung stehe. Der herbstliche Wochenmarkt am vergangenen Samstag sei zudem nicht berührt und die Versammlung könne auch zwischen den ggf. auch um die aufgestellten Tafeln mit den Artikeln des Grundgesetzes aufgestellt werden. Die Ausstellung „Unantastbar: Unsere Grundrechte“ dürfe nicht den öffentlichen Raum auf längere Zeit in Anspruch nehmen und Gegenmeinungen ausschließen.

Auch sei das „Bepöbeln“ von Passanten mit Hilfe einer Festnahmegruppe des Versammlungsanmelders nicht ausreichend vorgetragen, um eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung anzunehmen. Es sei keinerlei Substantiierung hinsichtlich Orts- und Zeitangaben und des jeweiligen Umfanges erfolgt. Auch eine negative Außenwirkung auf Besucher rechtfertige eine Verlegung der Versammlung nicht. Die von der Stadt Halle (Saale) vorgelegten Dokumente beträfen nur eine Versammlung, die zeitlich zu weit entfernt war; für diePrognoseentscheidung seien jedoch die letzten Versammlungen von besonderer Bedeutung. Zudem werde eine Verletzung der Lautstärkebegrenzung auf höchstens 75 dB in der jüngeren Vergangenheit von der Stadt nicht geltend gemacht, gemessen in einer Entfernung von 10 Metern zur Emissionsquelle (Lautsprecher).

In einem Eilverfahren könne auch nicht geklärt werden, ob und unter welchen Umständen mittelbare Einwirkungen geeignet sind, zu einer unzumutbaren Belastung zu werden.

Die Stadt Halle (Saale) wird ein Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht einleiten.

Die Stadtverwaltung nimmt die aktuelle gerichtliche Begründung der Eilentscheidung auch zum Anlass, die Bürgerinnen und Bürger, Gäste, Anwohner und Gewerbetreibende zu bitten, ihre Erfahrungen und Erlebnisse aus den vergangenen Wochen mit dieser Versammlung zu übersenden per E-Mail an: marktplatz@halle.de