Verwaltungsgericht stoppt Sondersitzung des Stadtrates in Halle

von 14. März 2021

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 14. März 2021 das Zusammentreten des Stadtrates der Stadt Halle am 15. März 2021 gestoppt. Am 15. März 2021 sollte der Stadtrat als Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters darüber entscheiden, ob diesem wegen der Impfaffaire die Führung seiner Dienstgeschäfte vorläufig untersagt werden soll. Der Antragsteller, ein Mitglied des Stadtrates, suchte um vorläufigen Rechtsschutz nach, weil die Ladungsfrist zur Einberufung des Stadtrates nicht eingehalten worden sei. Das Verwaltungsgericht gab dem Antragsteller Recht und untersagte die Stadtratssitzung für den 15. März 2021, weil die nach der Geschäftsordnung des Stadtrates geltende Ladungsfrist von 14 Tagen vor dem Sitzungstag zur Einberufung der Stadtratsmitglieder nicht eingehalten worden sei. Diese sei um einen Tag zu spät erfolgt. Anhaltspunkte für eine Dringlichkeitssitzung des Stadtrates wurden nicht vorgetragen. Der Antragsteller könne auch nicht darauf verwiesen werden, während der Sitzung oder nach der Sitzung den Ladungsmangel geltend zu machen, weil die Verletzung seiner Rechte als Stadtratsmitglied mit der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur Stadtratssitzung bereits jetzt eingetreten ist.

Der Beschluss ist anfechtbar.

Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 14. März 2021 – 3 B 89/21 HAL