Vordereinstieg bei acht Bussen wegen Einbau von Schutzfolien nicht nutzbar

von 30. November 2021

Das bedeutet für Fahrgäste, dass nur die hinteren Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden können, die erste Tür nicht. Bei allen anderen Bussen konnten bereits in der Vergangenheit Schutzwände so eingebaut werden, dass der Vordereinstieg weiterhin nutzbar ist.

Seit 24. November 2021 gilt bereits die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für alle Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der HAVAG. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.

Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenstatus‘ oder einer aktuellen Testung mit sich führen. Diese und ein Personaldokument mit Foto sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Diese Regelung betrifft auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Abiturientinnen und Abiturienten.

Auch Kinder vor der Einschulung sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Eine Übersicht der Test- und Impfmöglichkeiten für Hallenserinnen und Hallenser gibt es auf städtischen Seiten, beispielsweise hier: www.halle.de/de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Hinweise-zu-Testmoeg-10474/.

Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Corona-FAQ auf der Internetseite der HAVAG.

     
PP