Vorfall im Roten Ochsen – Stephan B. überklettert Zaun innerhalb der JVA

von 3. Juni 2020

Derzeit wird im Justizministerium aufgearbeitet, wie es angesichts der strengen Auflagen hinsichtlich der Haftbedingungen von Stephan B. zu diesem Vorfall kommen konnte. Nach Erlasslage darf sich Stephan B. nicht ohne Aufsicht außerhalb seines kameraüberwachten Haftraumes bewegen.

Als erste Maßnahme wurde veranlasst, die für die Aufsicht zuständigen Beamten in anderen Bereichen einzusetzen. Zu den Fragen, die auch zu klären sind, gehört, warum das Ministerium erst am Dienstagmorgen über das Vorkommnis informiert worden ist.