Vorläufiger Haushaltsabschluss bestätigt Finanzplanungen des Landes Sachsen-Anhalts

Vorläufiger Haushaltsabschluss bestätigt Finanzplanungen des Landes Sachsen-Anhalts
von 22. Januar 2019

Finanzminister André Schröder:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, die ambitionierten Ziele der Kenia-Koalition finanziell zu bewältigen. Zunehmende Steuereinnahmen und nicht vollständig abfließende Gelder haben dabei geholfen. So gelang es, wieder 100 Millionen Euro Schulden zu tilgen, über eine Milliarde Euro an Investitionen zu finanzieren oder auch die Globalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt 223 Millionen Euro zu erwirtschaften, ohne dabei die allgemeine Rücklage des Landes – wie vom Gesetzgeber beschlossen – aufzuzehren. Hier verweise ich auf jetzt schon absehbare Risiken für den kommenden Doppelhaushalt – zum Beispiel unter dem Stichwort IBG – da ist es wichtig, weiter Rücklagen vorzuhalten. Ich werbe weiter dafür, wieder zu einer Finanzplanung mit vorher vereinbarten Orientierungswerten und ohne Globale Minderausgaben zurückzukehren, weil so mehr Haushaltsklarheit und –wahrheit erreicht werden.“

Der Haushaltsvollzug im vergangenen Jahr wurde maßgeblich beeinflusst von einer sehr guten Entwicklung bei den Steuereinnahmen sowie von Reserven im Vergleich zu Haushaltsansätzen und entsprechenden Ausgaben. Die dem Haushaltsplan 2018 zugrunde gelegten Steuereinnahmen (Steuerschätzung 2016) wurden in der Realität um 334 Mio. Euro übertroffen. Gleichzeitig flossen in einigen Bereichen nicht so viele Gelder ab wie ursprünglich geplant.

Wichtige Zahlen aus dem Vollzug 2018:

Vorläufiger Haushaltsabschluss 2018

+ 2,9 Mio. €

Schuldentilgung

– 100 Mio. €

Zuführung an den Wohnraumförderfonds

+ 29 Mio. €

(Ansatz im HH Plan 2018 war Zuführung von 18,9 Mio. €, mit den 29 Mio. € mehr sind im Fonds nun ca. 200 Mio. €)

Zuführung an zweckgebundene Rücklage Regionalisierungmittel

+ 63,8 Mio. €

(hier war Plan-Ansatz = 0 €, mit den nun eingelegten 63,8 Mio. € und der Vorjahres-Einlagesumme hat die Rücklage nun Höhe von 129,7 Mio. €)

Zuführung zu allgemeiner Rücklage

+ 36,8 Mio. €

(Mittel des Bundes, PMO)

Entnahme aus allgemeiner Rücklage

– 77 Mio. €

(Gesetzgeber Landtag hatte 299 Mio. € – Entnahme erlaubt)