Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Suizidassistenz

von 11. Juni 2015

In der öffentlichen Präsentation vor Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten und interessierten Verbänden hat zudem der Hamburger Strafrechtler und Mitglied des Ethikrates, Prof. Dr. Reinhard Merkel, den Gesetzentwurf sowie die derzeitige Debatte um die Suizidbeihilfe kommentiert.

„Unser Gesetzentwurf ist der Bevölkerungsmehrheit und der jetzigen Rechtslage am nächsten.“, erläutert Renate Künast. „Er regelt Beratungs- und Dokumentationspflichten und vor allen Dingen schafft er Rechtssicherheit. Für die Betroffenen, ihre Angehörigen und Nahestehenden, für Ärztinnen und Ärzte und Organisationen. Wir möchten nichts liberalisieren, wollen aber die derzeitige Rechtslage auch nicht einschränken.“

„Für mich gehört zur Suizidprävention auch, den Sterbewunsch in letzter Konsequenz ernst zu nehmen“, erklärt Petra Sitte, warum nach dem Gesetzentwurf Sterbehilfevereine ausdrücklich erlaubt bleiben. Sitte weiter: „Nur so sind vertrauensbildende Beratungen zu Alternativen möglich. Oft sind Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte mit dem Wunsch der Sterbewilligen aber aufgrund emotionaler Nähe überfordert. Hier brauchen wir Sterbehilfevereine, die die Menschen in ihrer Not ergebnisoffen beraten.“

Kai Gehring: „Unser Gesetzentwurf sichert Sterbewilligen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Rechtssicherheit. Jeder Mensch hat eine ganz persönliche Definition von Würde und Autonomie, die vom Gesetzgeber unbedingt zu respektieren ist. In der existentiellsten und schwierigsten aller Fragen sollte der Staat keine Verbotskeule schwingen, sondern das Spektrum der letzten Hilfe weitgehend erhalten und so Selbstbestimmung schützen. Es braucht eine Kultur der Würde und Zuwendung am Lebensende, damit keinesfalls über die Köpfe von Sterbewilligen hinweg entschieden wird.“

Den Wortlaut des Gesetzentwurfs, der schon im Vorfeld von über 30 MdBs von Grünen, LINKEN und SPD unterstützt wird, finden Sie anbei.