Hierbei sind die Anlagen auf den Gaststättenfreiflächen so zu errichten und zu betreiben, dass sie den Anforderungen der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vom 2. Mai 2018 entsprechen.
Infos unter www.amtsblatthalle.de
(Stadt Halle)