Wahlkampf um die Wahlpanne

von 19. April 2012

 Es war ein peinlicher Vorfall für die hallesche Stadtverwaltung, als sie am Montag eine fehlerhafte Ausschreibung für die Oberbürgermeisterwahl im Amtsblatt veröffentlichte. Doch genau dieser Fehler sorgt nun für Sticheleien der Parteien untereinander. „Der Vorgang zeigt einmal mehr wie nötig die Wahl ist, Verantwortung und Sachverstand müssen ins Rathaus einziehen, auch deshalb bewerbe ich mich“, erklärte der Kandidat der Linken, Swen Knöchel, über seinen Facebook-Account. Kritik übten auch Bernhard Bönisch (CDU) und Oliver Paulsen (Grüne).  Genau das führt nun durch die SPD-Jusos zur Beißattacke gegen diese drei Kandidaten sowie den parteilosen Kandidaten Bernd Wiegand. Knöchel, Paulsen und Bönisch „hätten als Stadträte die Panne leicht verhindern können, schließlich haben sie mit darüber abgestimmt“, giftet der Jusos-Stadtvorsitzende Felix Peter in der Mitteldeutschen Zeitung. Auch Wiegand als Mitglied der Stadtverwaltung hätte was auffallen können, auch wenn er formal nicht zuständig sei. „Bleibt nur festzustellen, dass die propagierte Kompetenz des Kandidatenlagers infrage zu stellen ist, sowohl hinsichtlich der Verwaltungserfahrung als auch der Ehrlichkeit im Umgang mit eigenen Fehlern“, so Peter. Eine Meinung, die Swen Knöchel, die Swen Knöchel so nicht stehen lassen will. Er habe sich den Ratsbeschluss vom Januar noch mal genau angesehen, meinte Knöchel in der Nacht über Facebook. Der Ratsbeschluss müsse demnach nur bezüglich der Wahltermine korrigiert werden. Die Ausschreibung sei nicht Gegenstand des Beschlusses gewesen. Und damit hat Knöchel recht. „Der Stadtrat beschließt die Ausschreibung der Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und setzt die Einreichungsfrist der Bewerbungen um das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters auf den Zeitraum vom 17. April 2012 bis 21. Mai 2012 fest“, ist in der Beschlussvorlage zu finden. Lediglich in der Begründung der Stadtverwaltung ist der Ausschreibungstext zu lesen. Der ist aber nicht Bestandteil des vom Stadtrat gefassten Beschlusses.