Warnstreiks werden auf Halle und Köthen ausgeweitet

Warnstreiks werden auf Halle und Köthen ausgeweitet
von 21. März 2018

Unter dem Eindruck deutlich gestiegener Steuereinnahmen sehen die Gewerkschaften in diesem Jahr lineare Tariferhöhung von sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro monatlich, als gerechtfertigt an. Die Arbeitgeber haben auch in der zweiten Verhandlungsrunde kein Angebot vorgelegt. Dazu erklärte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, heute in Magdeburg: „Es ist leider so, dass die Arbeitgeber wieder an ihren alten Ritualen festhalten. Sie sagen nur, was nicht geht. Sie sagen jedoch nicht, was geht. Unter diesen Voraussetzungen sind wir gezwungen, Streiks auch in Kindertageseinrichtungen vorzubereiten. Wir hatten gehofft, dass es in diesem Jahr aufgrund der deutlichen Einnahmesteigerungen zu einem akzeptablen Angebot der öffentlichen Arbeitgeber kommen würde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt.“

Die GEW ruft deshalb zu Warnstreiks auf:

  • Am Donnerstag, 22. März 2018, ganztägig in Halle mit einer Kundgebung von 11 bis 13 Uhr vor dem Rathaus; aufgerufen sind Beschäftigte der Jugendämter (Kitas sind nicht betroffen)
  • Am Freitag, 23. März 2018, ganztägig in Köthen mit einem Streiklokal in der „Crêperie Lorette“ (Bernburger Str. 58a, 06366 Köthen), aufrufen sind Beschäftigte in städtischen Kindertageseinrichtungen

Nach Angaben der GEW-Vorsitzenden wird momentan noch auf großflächige Streiks in Kitas verzichtet. Das würde sich ändern, wenn die Arbeitgeberseite weiterhin kein verhandlungsfähiges Angebot vorlege. Die dritte Verhandlungsrunde findet am 15. und 16 April in Potsdam statt.

Hintergrundinformation:

Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe haben sich aufgrund des deutlichen Personalmangels in den letzten zwei Jahren weiter verschlechtert. Arbeitsverdichtung und wachsende Anforderungen bei der Umsetzung von Bildungs- und Hilfeprogrammen führen zu überdurchschnittlich hohen Krankenständen, nicht nur bei älteren Beschäftigten. Der Großteil der Erzieherinnen in Tageseinrichtungen wird aufgrund wechselnder Personalbedarfe mit Teilzeitverträgen beschäftigt, die sie zugleich verpflichten, bedarfsbedinge Arbeit auf Abruf zu leisten. In dieser Situation sind Einkommensverbesserungen nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig, um die Attraktivität des Berufes zu erhalten.