Warnung vor falschen Rechnungen

von 8. Juli 2014

Dies sind insbesondere Unternehmen oder Vereine, die eine Eintragung im Handels- oder Vereinsregister veranlasst haben, aber auch Insolvenzschuldner. Die Absender machen sich die Inhalte der Bekanntmachungen zunutze und verwenden die so gewonnenen Daten für ihre – zum Teil täuschend echt aussehenden – Rechnungen.

Kostenrechnungen für gerichtliche Verfahren werden ausschließlich vom zuständigen Gericht erstellt und über die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt abgerechnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung mit dem für ihr Verfahren zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.