Dies sind insbesondere Unternehmen oder Vereine, die eine Eintragung im Handels- oder Vereinsregister veranlasst haben, aber auch Insolvenzschuldner. Die Absender machen sich die Inhalte der Bekanntmachungen zunutze und verwenden die so gewonnenen Daten für ihre zum Teil täuschend echt aussehenden Rechnungen.
Kostenrechnungen für gerichtliche Verfahren werden ausschließlich vom zuständigen Gericht erstellt und über die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt abgerechnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung mit dem für ihr Verfahren zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.