Was ändert sich ab 1. August? – Teil I

von 1. August 2016

Das gilt jetzt für Hartz IV

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wird ab sofort für zwölf statt nur für sechs Monate bewilligt. Man möchte damit den Aufwand reduzieren da die meisten Antragsteller diese Leistungen länger beziehen. Mit der Vereinfachung des Sozialrechts hat der Bundestag einige Änderungen bei den Laufzeiten und den Zuverdienstmöglichkeiten von Hartz IV beschlossen.

  • Neu: Auszubildende können ab sofort mit Arbeitslosengeld II aufstocken, auch wenn sie bereits andere Förderungen erhalten.

  • Ein-Euro-Jobs können von Langzeitarbeitslosen künftig bis zu drei Jahren ausüben werden.

  • Arbeitslose, die einen neuen Job gefunden haben, können vom Arbeitsamt noch für sechs Monate Leistungen zur Eingliederung erhalten.

Hartz IV Reform

Nachdem auch der Bundesrat am 8.Juli die Hartz IV Reform durch gewunken hat, ist davon auszugehen, dass die meisten der neuen Regelungen am 1.August in Kraft treten. Nach dem Willen seiner Macher soll die Reform des Sozialgesetzbuches II der „Vereinfachung“ der Regelungen dienen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Verlängerung des Bewilligungszeitraums von sechs auf zwölf Monate. Und für Eingliederungsleistungen ist statt des Jobcenters das Arbeitsamt zuständig, wenn der Betroffene Arbeitslosengeld erhält.

Viele sehen aber in dem neuen Reformwerk, welches mehr als 50 Einzelmaßnahmen umfasst, auch eine Verschärfung im gesamten Bezug.

Hier einige Beispiele:

  • Arbeitslosen, die neu Arbeitslosengeld II beantragen, soll ein Sofortangebot für einen neuen Job gemacht werden, um die Arbeitsbereitschaft zu überprüfen

  • Leistungen können zurückverlangt werden, wenn Unterlagen nicht beigebracht werden.

  • Verliert ein Bezieher den Arbeitsplatz „selbstverschuldet“ kann das Amt das Geld wieder einkassieren.

  • Verschiedene Einkommen wie BAföG, Nachzahlungen von Erwerbseinkommen, Steuerrückzahlungen u.vm werden auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet

  • Bei fehlenden Sprachkenntnissen müssen die Jobcenter auf Deutschkurse hinwirken.

Kritiker sehen ein sehr großes Problem in der Zulassung einer „Gesamtangemessenheitsgrenze“ für die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Ebenso muss ein Datenabgleiche der Antragsteller und Bezieher in Zukunft nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich durchgeführt werden. Außendienstmitarbeiter sollen ab sofort auch die Haushalte stärker überprüfen.

Im Bafög/BAB positiv:

Die Änderungen der Regelungen für Auszubildende ist, diese Aufstockungs-Leistungen werden nun bis zum Ende des Monats bewilligt welcher im Bafög/BAB Antrag vermerkt ist. Somit werden die Leistungen des Jobcenters nicht in dem Moment eingestellt, in dem eine Ausbildung begonnen wird, was häufig zu finanziellen Engpässen und zum Abbruch einer Ausbildung geführt hat.

Aufstockung der Altersvorsorge

Der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge wird von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr steigen. Ein 60-Jähriger kann also bis zu 15.000 Euro, welche zur Altersvorsorge angelegt sind, auf dem Konto haben die nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden.