Was ändert sich ab 1. August? – Teil II

von 1. August 2016

Für Studenten welche nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt der Förderhöchstsatz sogar um etwa 9,7 Prozent – bis auf 735 Euro im Monat, momentan liegt er bei 670 Euro.

Die Einkommensfreibeträge der Eltern werden ebenfalls um sieben Prozent angehoben. Mit 110.000 weitere BAföG-Berechtigte können nun die staatliche Forderung in Anspruch nehmen.

BAföG-Bezieher können jetzt auch anrechnungsfrei mehr dazu verdienen:

  • Minijobber haben hier monatlich eine Freigrenze von 450 Euro.

  • Das unantastbare Vermögen wird von 5.200 Euro auf 7.500 Euro angehoben.

  • BAföG-Berechtigte mit Kindern bekommen höhere Zuschläge- pro Kind gibt es jetzt einheitlich 130 Euro.

Neue Förderrichtlinien im BAföG-System.

  • Unterstützung endet nicht mehr mit dem Abschluss der letzten Prüfung, sondern erst am Tag der Bekanntgabe des Abschlussergebnisses. Dieser Anpassung soll Förderlücken vermeiden wenn Leistungsbezieher danach noch ein Masterstudium beginnt

  • BAföG-Antrag jetzt auch online gestellt werden.

Das Deutschen Studentenwerk (DSW) findet diese Erhöhung als ungenügend und fordert weitere Angleichungen in den kommenden Jahren.

Weitere Informationen auch:

Informationen Bundesministerium für Bildung und Forschung: BAföG im Überblick

Meister-BAföG wird zum Aufstiegs-BAföG

Zum BAföG für Studenten wird ab dem 1. August auch das Meister-BAföG in Aufstiegs-BAföG umbenannt und angehoben. Zur neuen Bezeichnung gibt es auch mehr Geld für angehende Handwerksmeister und Fachkräfte.

  • Ledige erhalten dann bis 768 Euro pro Monat,

  • Alleinerziehende bis zu 1.003 Euro,

  • Verheiratete mit einem Kind bis zu 1.238 Euro, mit zwei Kindern bis zu 1.473 Euro.

  • Alleinerziehenden steht zudem ein Kinderbetreuungszuschlag von 130 Euro zu.

Der Einkommensfreibetrag steigt auf 290 Euro, der Vermögensfreibetrag der Teilnehmer auf 45.000 Euro.

In den letzten Jahren nutzten immer weniger Berufstätige das Angebot dieses Angebot, rund 5,7 Prozent weniger und somit nur 162.000. Die will man nun ändern und hofft mit Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus, das die Zahlen wieder steigen.

Durch das Aufstiegs-BAföG” will der Staat neben der Qualifikation zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher jetzt auch die Ausbildung von Bachelorabsolventen zur Führungskraft in Industrie und Handwerk ermöglichn und fördern.

Weitere Informationen:

Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung: Aufstiegs-BAföG