Der tragische Todesfall eines 13-Jährigen in einem Dessauer Freibad zeigt, welche schwere Aufgaben auf der ehrenamtlich organisierten Wasserrettung lasten. Ein Grund für die Wasserwacht Halle, sich zu Wort zu melden und über unzureichende Vorgaben über die Absicherung von Badeeinrichtungen zu klagen.
In Sachsen-Anhalt gebe es derzeit weder verbindliche Vorschriften über die Absicherung von Bädern und Freibädern durch Rettungskräfte, noch stünden im Notfall ausreichend schnell zu alarmierende Einsatzgruppen für die Wasserrettung zur Verfügung, so Wasserwacht-Chef Sven Thomas. Zwar habe die Landesregierung angekündigt, dass sie im kommenden Jahr den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz vorlegen will. Aber den Wasserrettern geht das nicht schnell genug. Aus Halle kommt deshalb nun ein eigener Entwurf. Diese könne noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden, heißt es.
Gefordert werden verbindliche Vorschriften für die Ausstattung von Rettungsstationen in Bädern und Badegewässern. Zudem müsse die Wasserrettung in das normale Rettungssystem integriert werden. Vielerorts muss überhaupt erst eine Infrastruktur für die Wasserrettung aufgebaut werden, dazu ist eine Landesförderung wie im Katastrophenschutz notwendig, so Thomas. Oft lägen die fehlenden Strukturen an mangelhafter finanzieller Ausstattung und den fehlenden rechtlichen Grundlagen.
Eine schnelle gesetzliche Neuregelung würde bestehende Sicherheitslücken wirksam schließen. Gleichwohl erinnert er gleichzeitig daran, dass in den halleschen Freibädern und auch in vielen anderen Bädern Sachsen-Anhalts vorbildliche Sicherheitsstandards existieren. Aber eben nicht überall.
Und auch der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben stellt ähnliche Forderungen auf. Er kritisierte die Regelungen im Rettungsdienstgesetz, das 2006 von FDP-Minister Gerry Kley auf den Weg gebracht wurde und das die Wasserrettung als freiwillige kommunale Aufgabe deklarierte. Das hat die Wasserrettung in eine Sackgasse geführt, so Erben. Danach haben sich die Krankenkassen aus der Finanzierung zurückgezogen und die Kommunen mussten die Aufgabe unter dem Konsolidierungsdruck weitgehend einstellen. Er forderte ein schnelles Gegensteuern, damit die Sicherheit auch an und in Gewässern gewährleistet ist, und kündigte eine zügige Änderung des Rettungsdienstgesetzes durch die schwarz-rote Regierungskoalition an. Die Wasserrettung kann keine freiwillige kommunale Aufgabe bleiben, erklärte Erben. Die SPD-Fraktion wird daher noch vor dem Sommer dazu initiativ werden.