Weihnachtsamnestie für Häftlinge

von 24. November 2010

Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes werden in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hatte die Staatsanwaltschaften des Landes hierzu als Gnadenbehörden ermächtigt.

Nach vorläufigen Angaben können im Laufe des Monats November 47 Strafgefangene im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie die Haft verlassen. Dies betrifft alle Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt. Unter den vorzeitig Entlassenen sind vier Strafgefangene aus der Jugendanstalt Raßnitz und drei Frauen, die aufgrund einer Vereinbarung der drei mitteldeutschen Länder ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbüßen. Damit werden insgesamt 1.271 Hafttage nicht vollstreckt, was einer Gesamtzeit von mehr als drei Jahren entspricht. Die endgültigen Amnestiezahlen werden Ende Januar 2011 vorliegen.

Inhaftierte kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Weihnachtsamnestie. So fällt der Termin ihrer regulären Haftentlassung in die Zeit zwischen dem 20. November 2011 und dem 7. Januar 2012. Zugleich muss der zuständige Staatsanwalt prognostizieren, dass sehr wahrscheinlich keine weiteren Straftaten begangen werden. Amnestie-Kandidaten müssen sich während der Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt müssen sichergestellt und die Gefangenen selbst mit seiner vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Ministerin Kolb: „Die Vollstreckungsbehörden haben jeden einzelnen Fall gründlich geprüft.“
Zum 1. November 2010 waren im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 1.549 Gefangene im Erwachsenen- und 259 Gefangene im Jugend-Strafvollzug inhaftiert. Im vergangenen Jahr wurden 79 Personen im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig aus der Haft entlassen.
Weihnachtsamnestien werden in fast allen Bundesländern erlassen, nur Bayern und Sachsen nutzen diese Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nicht.