Weihnachtsamnestie: Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen

von 10. Dezember 2012

Nach vorläufigen Angaben haben im Laufe des Monats November 29 Strafgefangene im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie die Strafvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt verlassen (2011: 37). Ihre reguläre Haftentlassung wäre in die Zeit vom 20. November 2012 bis 3. Januar 2013 gefallen. Damit werden insgesamt 653 Hafttage nicht vollstreckt. Die endgültigen Amnestiezahlen für dieses Jahr werden Ende Januar 2013 vorliegen.

Gefangene kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Weihnachtsamnestie. So muss der zuständige Staatsanwalt prognostizieren, dass sehr wahrscheinlich keine weiteren Straftaten begangen werden. Amnestie-Kandidaten müssen sich während der Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt müssen sichergestellt und der Gefangene selbst mit seiner vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Ministerin Kolb: „Die Vollstreckungsbehörden haben jeden einzelnen Fall sehr gründlich geprüft.“

Hintergrund:

Zum 1. November 2012 waren im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 1.973 Männer und 20 Frauen inhaftiert, darunter 298 in der Jugendanstalt Raßnitz.