Weiter Streit um Fördermittel für Jüdische Gemeinden

von 13. April 2009

Der Streit um die Verteilung von Geldern aus dem Staatsvertrag an jüdische Gemeinden ist vor entschieden worden. Die 1996 gegründete und 1999 anerkannte reformjüdische 'Synagogengemeinde zu Halle' erhält nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) 860.000 Euro vom Landesverband jüdischer Gemeinden.

Doch so einfach will man sich beim Landesverband nicht geschlagen geben. Dort hatte man sich in einer Presseerklärung zu Wort gemeldet. Die Synagogengemeinde Halle habe einen Vergleichsvorschlag im Januar 2009 akzeptiert, heißt es darin. “Dies ist unwahr, da der Vergleich nur unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindegremien abgeschlossen wurde”, entgegnet nun die Synagogengemeinde. Das Gemeindegremium hätte keinen Vergleich gewollt, der nicht vollstreckbar sei. “Zu oft wurde die Synagogengemeinde Halle schon von den Landesverbandsfunktionären hinters Licht geführt.”

Daneben erklärte der Landesverband, bei den drei bislang geförderten Gemeinden handele es sich um so genannte “Einheitsgemeinden”. Das seien sie nur auf dem Papier, sagt hingegen die Synagogengemeinde “In Wahrheit stehen diesen Gemeinden orthodoxe bis ultraorthodoxe Rabbiner und ein solcher Landesrabbiner vor.” Zudem seien die Satzungen jüdisch-orthodox ausgerichtet. “Die Landesverbandsfunktionäre weigern sich strikt, einen jüdisch-liberal ausgerichteten Rabbiner bzw. Landesrabbiner für Sachsen-Anhalt anzuerkennen”, heißt es weiter.

Kern des Streits: die landesweit rund 1,1 Mio. Euro staatlicher Fördermittel. Bislang flossen die Gelder durch den Landesverband nur an die Gemeinden in Magdeburg und Dessau sowie die jüdische Gemeinde zu Halle. Der Landesverband hatte sich geweigert, die Synagogengemeinde finanziell zu unterstützen und dies unter anderem auf angeblich falsch gelieferte Mitgliederlisten bezogen. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht.