Die Stadt Halle (Saale) will die Marktsatzung ändern. Doch die für nächste Woche geplante Entscheidung im Stadtrat muss verschoben werden. Der Finanzausschuss vertagte die Vorlage auf nächsten Monat. Hintergrund sind zehn von CDU-Stadtrat und Markthändler Jürgen Busse eingebrachte Änderungen. Die meisten davon wurden im Ordnungsausschuss mehrheitlich abgelehnt. Doch nun will auch der Wirtschaftsförderungsausschuss über die Vorlagen beraten, die dort von Busse nicht eingebracht worden.
Die neue Satzung sieht unter anderem die Einführung eines Markt- und Volksfestbeirates vor. Markthändler müssen mindestens sechs Meter Abstand zu Gebäude, Brunnen oder Denkmälern halten. Die Regelöffnungszeiten der Märkte sind Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr und am Samstag 9 bis 14 Uhr, aufgebaut werden darf frühestens zwei Stunden vorher. Auf dem Markt sind bis zu 40 Stände, in Neustadt und an der Vogelweide 15 Stände möglich. 1,65 Euro pro Quadratmeter Fläche sind zu zahlen, Imbissstände zahlen 1,45 Euro. In Halle-Neustadt beträgt die Standflächen-Gebühr 1,30 Euro, der Zuschlag für Imbissstände beträgt 0,90 Euro.
Abschließend beraten über die Satzung und zugestimmt hat bislang nur der Ordnungsausschuss. Dort hat man unter anderem Anträge von Busse abgelehnt, wonach Vergabekriterium bekannt und bewährt sein soll. Streichen wollte Busse auch den Zusatz, wonach Standplätze verwehrt werden können, wenn ein Anbieter seine Werbeaufsteller außerhalb des angemieteten Standplatzes aufstellt oder Waren durch Ausrufen anbietet (Marktschreiertage sind eine eigene Veranstaltung und unterliegen nicht dieser Satzung).
Eine Abfuhr im Ausschuss erfuhr auch die FDP. Nachdem die Liberalen bereits mit einem Antrag scheiterten, die Händler dauerhaft auf der Ostseite zu platzieren, wurde auch ein weiterer Antrag abgelehnt. Dieser sah vor, dass die Händler zumindest zwischen dem 1. Januar und dem 31. März auf der Ostseite stehen dürfen, weil dort noch keine Außengastronomie stattfinde. Die Markthändler wollen lieber ihre Stände rund um das Händeldenkmal aufbauen, weil sie sich hier höhere Umsätze erhoffen. Abgelehnt wurde auch ein FDP-Antrag zum Weihnachtsmarkt, wonach bei den Glühwein- und Imbissständen auf der Ostseite des Marktplatzes nur Unternehmen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berücksichtigt werden sollen. Das verstoße laut Innendezernent Bernd Wiegand gegen geltendes EU-Recht.
Erhalten bleiben soll hingegen, so das Votum des Ordnungsausschusses, der Markt an der Vogelweide mit insgesamt 15 Ständen. Diesen Standort wollte die Verwaltung eigentlich aufgeben.