Weiterhin Tragepflicht für FFP2-Masken bei der HAVAG

von 12. Mai 2021

Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG weiterhin verpflichtend. Getragen werden dürfen ausschließlich FFP2-Masken oder solche Atemschutzmasken die mit der europäischen Norm FFP2 vergleichbar sind, also die die Bezeichnung N95, KN95, P2, DS2 oder CPA tragen. Einfache medizinische Mund-Nasen-Schutze, sogenannte OP-Masken, genügen nicht.

Alle für die Stadtwerke-Gruppe aktuell geltenden Regelungen sind immer hier zu finden: www.swh.de/coronapandemie.

     
PP