Weniger Gewerbesteuereinnahmen im II. Quartal 2020

von 7. August 2020

Die 3 kreisfreien Städte Dessau-?Roßlau, Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg gaben zusammen deutlich mehr als 1/3 der gesamten Einnahmeausfälle (-26,2Mill.EUR) an. Magdeburg nahm im II.Quartal 2020 insgesamt 12,4Mill.EUR (41%) weniger als im Vorjahreszeitraum ein. Mit 57% (11,0Mill.EUR) weniger Gewerbesteuereinnahmen als im II. Quartal 2019 hatte jedoch die Stadt Halle(Saale) im Verhältnis gesehen den stärksten Abschwung bei den konjunkturabhängigen Gewerbesteuern zu verkraften. Auch gemessen am Schnitt des II. Quartals der letzten 4 Jahre sanken die Steuereinnahmen in Magdeburg (34%) und in Halle (Saale) (54%). Dessau-?Roßlau musste Einbußen in Höhe von 2,7Mill.EUR Mindereinnahmen hinnehmen. Das entspricht einem Rückgang um 34%. Im Vergleich zum Vierjahresschnitt des II.Quartals fiel der Rückgang milder aus und lag bei 1,1Mill.EUR (18%).

Mehr als jede 2. (64%) der Gemeinden erlitt im Vergleich zum II. Quartal 2019 Verluste bei den Gewerbesteuern von zusammen 65,5Mill.EUR. Im Vergleich zum Vierjahresschnitt 2016 – 2019 verloren diese Kommunen 47,7Mill.EUR. 18 der 215 Gemeinden verzeichneten Mindereinnahmen von 1Mill.EUR und mehr (-45,2Mill.EUR) im II.Quartal 2020. In den steuerstarken Kommunen Arneburg (Landkreis Stendal), Barleben (Landkreis Börde), Lützen (Burgenlandkreis) und Schkopau (Saalekreis) sanken die Gewerbesteuereinnahmen jeweils sogar um mehr als 3Mill.EUR (-22,4Mill.EUR). Auf der anderen Seite meldeten 36% der Kommunen Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 23,5Mill.EUR. Bitterfeld-?Wolfen (Landkreis Anhalt-?Bitterfeld) mit 4,8Mill.EUR und Leuna (Saalekreis) mit 6,3Mill.EUR mehr Gewerbesteuern gaben hier ein deutliches Plus an.

Der Gewerbesteuer unterliegt nach §2 Abs.1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gemäß § 35a GewStG unterliegen der Gewerbesteuer auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden.

Methodischer Hinweis:

Die Angaben zu den Werten des II. Quartals 2020 sind vorläufig. Die Werte wurden für eine erste Gegenüberstellung einem im Statistischen Landesamt Sachsen-?Anhalt durchgeführten Verwaltungsverfahren entnommen und können von veröffentlichten statistischen Ergebnissen abweichen und sich noch ändern. Die Vergleichsangaben zum II. Quartal wurden der jeweiligen Veröffentlichung zu den vierteljährlichen Ergebnissen der Kassenstatistik – vierteljährliche Einzahlungen und Auszahlungen – entnommen und um das jeweils I. Quartal bereinigt.

Nach den besonderen Bestimmungen des Bundes und der Länder zur Flexibilisierung bei den Gewerbesteuer-?Vorauszahlungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus besteht auf der einen Seite die Möglichkeit der Anpassung der Gewerbesteuer-?Vorauszahlungen für den laufenden Erhebungszeitraum durch die Finanzbehörden und auf der anderen Seite die Antragstellung auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, Stundung oder Erlass für Zwecke der Gewerbesteuer-?Vorauszahlung durch den Steuerpflichtigen. Diese besonderen Bestimmungen können sich u. a. auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden auswirken.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt.