Weniger Hallenser lassen sich blitzen

von 20. Juli 2010

Blitzer sind zulässig. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Klage eines Mannes, der mit mehr als 30 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wurde, blieb damit erfolglos. Er hatte gegen Blitzerfotos aus Datenschutzgründen geklagt. “Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar”, sagen die Richter in ihrem Urteil. “Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten.”

Was kann man aber tun, um nicht geblitzt zu werden? Sich an Verkehrsregeln halten. Die drei Starenkästen in Halle sind hinlänglich bekannt, und auch die Lieblingsstandorte des blauen Skoda-Roomster kennen die meisten Hallenser schon. Und so haben sich die Autofahrer offenbar darauf eingestellt. Nachdem schon im letzten Jahr die Zahl der “erwischten” Raser in der Saalestadt zurück ging, geht diese Abwärtstendenz in diesem Jahr weiter.

10.765 Verwarn- und 551 Bußgelder mussten im ersten Halbjahr 2010 ausgestellt werden. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 13.069 Verwarn- und 608 Bußgelder. Das hat auch Auswirkungen auf die Einnahmen. 190.300 Euro hat die Stadt bislang auf dem Konto, das sind 47.200 Euro weniger als im Vorjahreszeitraum.

Gekostet haben die Anschaffung der Radargeräte, das Aufstellen der Starenkästen und der Kauf des Blitz-Autos rund 220.000 Euro. Im Jahr 2012 hat die Saalestadt neue Investitionen im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs eingeplant. Für 32.000 Euro soll dann ein neues Blitzgerät gekauft werden. Weitere 85.000 Euro sollen ein Jahr später investiert werden.