Weniger Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz 2017

Weniger Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz 2017
von 18. Juli 2018

Von den Regelleistungsempfängern erhielten 7780 (78 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 2251 Empfänger bekamen genehmigte Asylleistungen analog der Hilfe zum Lebensunterhalt (22 %).

Wie auch im Vorjahr waren knapp drei Viertel Männer (72 %), 28% waren weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) betrug 2338 (23 %) und ging damit anteilmäßig im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozentpunkte zurück.

Weniger als die Hälfte der Leistungsberechtigten waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2017 betrug ihr Anteil 49% (4940Personen). 5091 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Knapp die Hälfte (49 %) lebte vor der Einreise in Asien. 1652 Personen kamen aus Indien, 1378 aus Afghanistan und 803 Zuwanderer hatten die syrische Staatsbürgerschaft.

Von den 10031 Regelleistungsempfängern warteten zum Berichtszeitpunkt 435verpflichtend auf ihre Ausreise, 6018 waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 384 waren mitgereiste Familienangehörige, 2947 erhielten eine Duldung, 118waren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, 20 stellten einen Folge- oder Zweitantrag und von 109 lagen keine Angaben vor oder sie hatten eine Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender (BÜMA).

Der Erwerbsstatus der Leistungsempfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war am Jahresende 2017: 138 Personen vollzeiterwerbstätig, 96 teilzeiterwerbstätig und 9797 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 7584 Hilfesuchende zusätzliche Unterstützung aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Im Laufe des Berichtsjahres 2017 wurden 90,8Millionen EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Damit halbierten sich die Ausgaben des Vorjahres. Über die Hälfte der Zahlungen (51 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.

Weitere Daten sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt verfügbar.

Empfänger lt. Asybewerberleistungsgesetz

Quelle:Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt