Wenn der Grabstein wackelt

von 4. Mai 2010

Die Frostperiode ist vorbei, nun beginnt die Friedhofsverwaltung auf allen kommunalen Friedhöfen der Stadt damit, die Grabmale auf Standfestigkeit hin zu überprüfen. Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7).

Demnach müssen das Grabmal und ein stabiles Fundament durch einen Stahlstift verdübelt sein, so dass Laien die Befestigung nicht selbst vornehmen können. Bei einer Standfestigkeitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankung des Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird er mit einem roten Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist. Der Hinweiszettel dient als Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten, denn oft fehlen in den Friedhofsverwaltungen die aktuellen Adressen, aber auch als Warnung für die Besucher.

Bei Gefahr im Verzug und falls die Nutzungsberechtigten der Aufforderung zur Befestigung der Grabmale nicht fristgemäß nachkommen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrung) treffen.

In der Friedhofssatzung der Stadt Halle (Saale) ist die Verantwortung des Nutzungsberechtigten für die Grabmale geregelt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Standfestigkeitsüberprüfungen der stehenden Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen. Sie weist darauf hin, dass in den letzten Jahren durch umstürzende Grabsteine im Bundesgebiet schwere Unfälle, sogar Todesfälle, zu verzeichnen waren.