Wichtige Änderungen in der Grundsicherung

von 1. Dezember 2015

Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 404 Euro Grundsicherung, 2015 waren es 399 Euro. Die Regelbedarfssätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen anteilig.

Regelbedarfsstufen im Jahr 2016 gegenüber 2015

Alleinstehend / Alleinerziehend

404 Euro (+5 Euro)

Paare/Bedarfsgemeinschaften

364 Euro (+4 Euro )

Erwachsene im Haushalt anderer

324 Euro (+4 Euro)

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

306 Euro (+4 Euro)

Kinder von 6 bis 13 Jahren

270 Euro (+3 Euro)

Kinder von 0 bis 5 Jahren

237 Euro (+3 Euro)

Die Anpassungen werden automatisch vorgenommen, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Mit den Regelbedarfen steigen automatisch auch die meisten Mehrbedarfe, weil sie der Höhe nach abhängig vom jeweiligen Regelbedarf sind. Mehrbedarfe werden bei bestimmten besonderen Lebensumständen berücksichtigt, wie z.B. der Schwangerschaft.