Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 404 Euro Grundsicherung, 2015 waren es 399 Euro. Die Regelbedarfssätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen anteilig.
Regelbedarfsstufen im Jahr 2016 gegenüber 2015
Alleinstehend / Alleinerziehend |
404 Euro (+5 Euro) |
Paare/Bedarfsgemeinschaften |
364 Euro (+4 Euro ) |
Erwachsene im Haushalt anderer |
324 Euro (+4 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
306 Euro (+4 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
270 Euro (+3 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
237 Euro (+3 Euro) |
Die Anpassungen werden automatisch vorgenommen, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Mit den Regelbedarfen steigen automatisch auch die meisten Mehrbedarfe, weil sie der Höhe nach abhängig vom jeweiligen Regelbedarf sind. Mehrbedarfe werden bei bestimmten besonderen Lebensumständen berücksichtigt, wie z.B. der Schwangerschaft.